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Transparenz für den Industriekunden und Verbraucher

Eine EU-Regelung, mit der es beabsichtigt ist, mehr Sicherheit für den Verbraucher zu bringen, ist in nationales Recht umgewandelt worden. Werbeartikel müssen mit der zustellfähigen Anschrift des Herstellers/Vertreibers gekennzeichnet werden.
Damit will man vermeiden, dass gefährliche Artikel nach dem Entsorgen der Verpackung "anonym" sind und im Falle von Verstössen gegen Sicherheitsbestimmungen der Importeur/Hersteller/Vertreiber nicht mehr greifbar ist.

Neu ist auch, dass die Einhaltung der Richtlinie überwacht werden soll. Bei Verstössen sollen teils empfindliche Bussgelder verhängt werden.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, selbst als Inverkehrbringer aufzutreten und Ihre oder die Adresse Ihres Kunden auf dem Produkt anzubringen. Damit keine Rückfrage und kein Nachbedarf an Ihnen vorbeigeht!

Das Thema ist recht komplex, aber der Gesamtverband der Deutschen Werbeartikel-Wirtschaft e.V. (GWW) hat auf seiner Homepage einen Beitrag verfasst, der die seit Februar 2012 in der Bundesrepublik geltende Situation verständlich erläutert.

Den Link erreichen Sie, wenn Sie auf das Logo des GWW klicken:

 
 
 
 
 
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